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13.04.2016

Abmahnung wegen Redtube erhalten? Ruhe bewahren!

Seit Ende November verschickt eine Regensburger Anwaltskanzlei Abmahnungen wegen vermeintlich begangener Urheberrechtsverletzungen im Internet. Wir raten in diesen Fällen Ruhe zu bewahren und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen. Unserer Ansicht nach spricht derzeit vieles dafür, dass das Streamen von Erotikfilmen keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Letztlich müssen aber immer die Umstände des Einzelfalles geklärt werden, um eine Beurteilung treffen zu können, ob diese Abmahnungen zutreffen oder unberechtigt sind.

Haben Sie eine Abmahnung per E-Mail erhalten, beachten Sie diese nicht und öffnen Sie keinesfalls die Anhänge. Es handelt sich um Fake-Mails von Trittbrettfahrern, bezahlen Sie daher die Geldforderung in keinem Fall.